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Ausweitung des verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens ab 2020 in der Praxis
Auswirkungen der Neuregelung und häufige Fallkonstellationen
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des AbgÄG 2020 die Bestimmungen des § 47 EStG für die verpflichtende Durchführung des Lohnsteuerabzugs neu geregelt. Die Einführung eines verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens hat nunmehr für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen mit Einkünften aus einem Dienstverhältnis (§ 25 EStG) zu erfolgen. Damit wird die Verpflichtung zur Durchführung des monatlichen Lohnsteuerabzugs auf alle im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen erweitert. Die legistische Umsetzung hat jedoch überschießende Konsequenzen und wurde vom BMF im Rahmen einer Info bereits wieder klargestellt. Paul Hollaus beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Neuregelung und stellt einige in der Praxis häufig vorkommende Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen BMF-Info dar.
1. Ausgangslage
Bekanntlich wurde das Lohnsteuerabzugsverfahren in § 47 EStG im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2020 (AbgÄG 2020) neu geregelt. Nunmehr ist auch für unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit ausländischem Dienstgeber, die nicht im Rahmen einer inländischen (Lohnsteuer-)Betriebsstätte gemäß § 81 EStG tätig sind, die Einrichtung einer monatlichen Lohnverrechnung verpflichtend vorzunehmen. Die damit einhergehende Verpflich...