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Die neue Platform-to-Business-Verordnung
Mehr Fairness und Transparenz im Online-Geschäft
Die EU-Verordnung 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (kurz Platform-to-Business- oder P2B-VO) trat mit in Kraft und ist seit in Geltung. Bei dieser neuen Verordnung, die direkt in allen Ländern der EU anwendbar ist, will die Union für mehr Fairness und Transparenz sorgen, indem sie ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinenbetreibern einerseits und Unternehmen, die diese Dienste nützen, anderseits abschwächt.
1. Warum gab es in diesem Bereich Handlungsbedarf?
Online-Plattformbetreiber sind sehr stark Endverbraucher-orientiert und haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, dass nur Waren verkauft und Dienstleistungen angeboten werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deren Verkauf möglichst beschwerdefrei abgewickelt werden kann. Häufen sich die Beschwerden und liegt der Verdacht einer Unrechtmäßigkeit vor, wird der Unternehmer, der seine Leistung auf der Plattform anbietet, vom Marktplatz ausgeschlossen, seine Angebotsmöglichkeit eingeschränkt oder die Vertragsbeziehung gänzlich beendet; dies häufig ohne nähere Prüfung oder Rechtfertigun...