Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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14.12 Telekommunikationsdienste – Rechtslage bis
641i
Zur Rechtslage ab siehe Rz 641o.
Bis zum zählen Telekommunikationsdienste zu den Katalogleistungen.
Zum Begriff der Telekommunikationsleistung siehe Rz 641o.
Hinsichtlich der Ortsbestimmung siehe Rz 641q.
Die Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 383/2003 ist im Zusammenhang mit Drittländern zu beachten. Siehe dazu Rz 643.
Randzahl 642j: derzeit frei.