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Teilpensionsberechnung im EWR
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Wenn bei einem international erwerbstätigen Versicherten (österreichische, deutsche und italienische Versicherungszeiten) die österreichische Teilpension in Form der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer wegen der Aufnahme einer inländischen Erwerbstätigkeit wegfällt, dann kommt es bei der Neuberechnung der Pension mit Erreichen des Regelpensionsalters von 65 Jahren nicht nur zu einem höheren Steigerungsbetrag, sondern auch zu einer Anhebung des Pro-rata-Faktors (Faktor, der das Verhältnis der inländischen Versicherungszeiten zu den Gesamtdienstzeiten wiedergibt und mit dem zur Ermittlung der inländischen Teilpension die hypothetische Gesamtpension zu multiplizieren ist).