Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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14.5 Datenverarbeitung
642a
Datenverarbeitung im Sinne von § 3a Abs. 14 Z 5 UStG 1994 ist die Auswertung von Eingabedaten auf Datenverarbeitungsanlagen mit anschließender Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber.