Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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5.3 Nichtunternehmer
638v
Als nichtunternehmerischer Leistungsempfänger gilt nach § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994:
ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994, der eine sonstige Leistung ausschließlich für rein private Zwecke bezieht;
eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, die über keine UID verfügt;
eine natürliche Person oder Personengemeinschaft, die nicht Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist.
Randzahlen 638w bis 638x: derzeit frei.