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SWK 23-24, 20. August 2020, Seite 1143

Konsultationsvereinbarung betreffend Ausstellung britischer Ansässigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

, 2020-0.497.761.

Im Rahmen eines nach Art 23 Abs 3 DBA Großbritannien, BGBl II 2019/32, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Großbritanniens (Her Majesty’s Revenue and Customs, kurz: HRMC) in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückerstattung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt:

„Um eine zeitnahe Entlastung sicherzustellen, stellt HMRC eine Ansässigkeitsbescheinigung aus, die mittels einer elektronischen Unterschrift des ausstellenden Sachbearbeiters unterzeichnet wird. Die Ansässigkeitsbescheinigung für Personen, die Abkommensvergünstigungen in Anspruch nehmen, entspricht dem Internationalen Leitfaden von HMRC, der online veröffentlicht ist:

https://www.gov.uk/hmrc-internal-manuals/international-manual/intm162000

Darüber hinaus werden mit der Bescheinigung die Art und die Höhe der vom Antrag erfassten Einkünfte bestätigt.

Im Falle einer Rückerstattung einer bereits entrichteten Steuer bestätigt HMRC die Ansässigkeit für den Entlastungszeitraum, insoweit der Zeitraum nicht nach dem Ausstellungsdatum endet. Im Falle einer Entlastung an der Quelle sind die Bescheinig...

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