Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.5 Rechnungsausstellung
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Für Leistungen des nichtunternehmerischen Bereiches dürfen keine Rechnungen ausgestellt werden, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Wird dennoch ein Steuerbetrag ausgewiesen, so wird diese Steuer auf Grund des § 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet, ohne dass für den Leistungsempfänger eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit gegeben ist. Vielfach ist es aber zunächst noch ungewiss, ob eine Tätigkeit als nichtunternehmerisch im Sinne des § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 (Liebhaberei) gilt. Werden in einem solchen Fall bis zur endgültigen Klärung der Unternehmereigenschaft Rechnungen mit Steuerausweis ausgestellt, so können diese Rechnungen in sinngemäßer Anwendung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 berichtigt werden, wenn sich nachträglich ergibt, dass Liebhaberei vorliegt. Diese Berichtigung wirkt nicht zurück. Dasselbe gilt, wenn seitens des FA nachträglich Liebhaberei festgestellt wird.