Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.3.9.1.4.3 Begriff Denkmäler der Baukunst
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Denkmäler der Baukunst sind Bauwerke, die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind. Hiezu gehören zB Kirchen, Schlösser, Burgen und Burgruinen. Auf eine künstlerische Ausgestaltung kommt es nicht an.