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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2019

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4016-7

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Dokumentvorschau
Umsatzsteuer-Handbuch 2019 (1. Auflage)

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder BGBl. II Nr. 613/2003 idF BGBl. II Nr. 451/2013

Auf Grund der § 7 und 13 Abs. 3 Internationales Steuervergütungsgesetz (IStVG) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten verordnet:

§ 1.

Die gemäß § 7 IStVG angeordnete Übermittlung der für die Vollziehung des IStVG erforderlichen Daten vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an das Bundesministerium für Finanzen erfolgt bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres. Die zu übermittelnden Daten haben dem Stand zum Ende des Kalendermonats zu entsprechen.

§ 2.

Die nach § 1 zu übertragenden Daten sind:

1.

Hinsichtlich der Vergütungsberechtigten im Sinn des § 1 Z 1 IStVG

-

Laufende Nummer

-

Organisationsnummer

-

Bezeichnung der Einrichtung

-

Kurzbezeichnung der Einrichtung

-

Unterabteilung

-

Staatszugehörigkeit

-

Art

-

PLZ

-

Ort

-

Straße

-

Land

-

Telefon

-

FAX

-

Email

-

Gültig bis

2.

Hinsichtlich der Vergütungsberechtigten im Sinn des § 1 Z 2 IStVG

-

Laufende Nummer

-

Legitimationskartennummer

-

Nachname

-

Vorname

-

Geschlecht

-

Geburtsdatum

-

In Österreich

-

In Österreich seit

-

Adresse geheim

-

PLZ

-

S. 971Ort

-

Land

-

Tel...

Umsatzsteuer-Handbuch 2019

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