Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 927Art. 25a. Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen
Im Inland ansässige Unternehmer
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung
(1) Folgende Unternehmer können auf Antrag für Umsätze gemäß § 3a Abs. 13, die in anderen Mitgliedstaaten ausgeführt werden, in denen sie weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, abweichend von den allgemeinen Vorschriften, die nachstehende Sonderregelung in Anspruch nehmen, wenn dies nicht nach Abs. 8, § 25a Abs. 10 oder einer vergleichbaren Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschlossen ist:
ein Unternehmer, der sein Unternehmen im Inland betreibt;
ein Unternehmer, der sein Unternehmen im Drittlandsgebiet betreibt und innerhalb des Gemeinschaftsgebiets nur im Inland eine Betriebsstätte hat;
ein Unternehmer, der sein Unternehmen im Drittlandsgebiet betreibt, im Inland eine Betriebsstätte hat und im übrigen Gemeinschaftsgebiet zumindest eine weitere Betriebsstätte betreibt und sich für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach d...