Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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Judikatur VwGH zu Art. 6:
Einfuhrumsatzsteuerbefreiung bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung
Es kann sowohl der Anmelder selbst, aber auch der vom Anmelder indirekt Vertretene den Tatbestand des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 erfüllen und die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung ausführen (vgl. ).
S. 880
Wissen oder Wissenmüssen bei Mehrwertsteuerhinterziehungen
Es mag zwar Art. 6 Abs. 1 zweiter Satz UStG erst nach dem im vorliegenden Revisionsfall zu beurteilenden Zeitraum in Kraft getreten sein, doch wollte der Gesetzgeber, wie sich aus den Materialien (ErlRV 684 und zu 684 BlgNR, 25. GP, 31) ergibt, lediglich der Rechtsprechung des EuGH Rechnung tragen, wonach das Recht u.a. auf Mehrwertsteuerbefreiung zu versagen ist, sofern anhand objektiver Umstände nachgewiesen ist, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung des betreffenden Rechts beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Damit kommt dieser Bestimmung lediglich klarstellender Charakter zu, weil die Rechtsprechung ...