Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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S. 878Judikatur EuGH zu Art. 6:
, Enteco Baltic
Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung; Nachträgliche Änderung des Erwerbers; Definition der geeigneten Nachweisdokumente; Zulässigkeit der Übergabe an den benannten Transportunternehmer
1. Art. 143 Abs. 1 Buchst. d und Art. 143 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2009/69/EG geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nicht allein deshalb ablehnen dürfen, weil infolge einer nach der Einfuhr eingetretenen Änderung der Umstände die in Rede stehenden Waren an einen anderen Steuerpflichtigen als den geliefert wurden, dessen Mehrwertsteuer- Identifikationsnummer auf der Einfuhranmeldung angegeben war, obwohl der Importeur den zuständigen Behörden des Einfuhrmitgliedstaats sämtliche Informationen über die Identität des neuen Erwerbers mitgeteilt hat, sofern nachgewiesen wird, dass die materiellen Voraussetzungen der Befreiung der nachfolgenden innergemeinschaftlichen Lieferung tatsächlich erfüllt sind.
2. Art. 143 Abs. 1 Buchst. d in Verbindung...