Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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4.2 Verzicht auf die Sonderregelung des Leistungsortes
3919
Der Unternehmer kann auf die Anwendung dieser Bestimmung innerhalb der Frist zur Abgabe der Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum eines Kalenderjahres, in dem erstmals eine solche Leistung getätigt worden ist, verzichten. Der Unternehmer hat den Verzicht schriftlich bei seinem Finanzamt einzubringen. Diese schriftliche Erklärung kann auch durch Aufnahme der Umsätze in die MOSSErklärung (iSd § 25a Abs. 3 und Art. 25a Abs. 3 UStG 1994) erfolgen.
Durch den Verzicht bestimmt sich der Ort dieser sonstigen Leistung unabhängig von der Höhe der ausgeführten Umsätze ab dem ersten Umsatz nach § 3a Abs. 13 UStG 1994, nach dem Ort, an dem der nichtunternehmerische Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (siehe dazu Rz 641n, Rz 641o bzw. Rz 641p).
Der Verzicht bindet den Unternehmer für mindestens zwei Kalenderjahre.
Der Verzicht kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist innerhalb der Frist zu Abgabe der Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum dieses Kalenderjahres, in dem erstmals eine Leistung iSd Art. 3a Abs. 5 UStG 1994 getätigt worden ist, gegenüber dem Finanzamt schriftlich zu erklären.
Randzahl 3920: Derzeit frei.