Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1.7.3 Besteuerungsverfahren bei innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen für Nichtunternehmer
Besteuerungsverfahren in Österreich
3912m
Wird in Rechnungen über sonstige Leistungen iSd Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 abgerechnet, so hat der leistende Unternehmer seine UID anzugeben.
Besteuerungsverfahren in den anderen Mitgliedstaaten
3912n
Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer, der eine innergemeinschaftliche Beförderungsleistung an einen Nichtunternehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar ist, ausführt, in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner der Umsatzsteuer (Art. 193 MWSt-RL 2006/112/EG).
Randzahlen 3912o bis 3915: derzeit frei.