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SWK 27, 20. September 2022, Seite 1088

Versagung der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer bei Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

Entscheidung: Ra 2021/16/0047 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 17 GrEStG.

Sachverhalt und Verfahren: Die K GmbH verkaufte eine Liegenschaft an die A GmbH. Nach einem Monat wurde der Kaufvertrag durch eine Aufhebungsvereinbarung aufgehoben, sodann wurde die Liegenschaft an die H GmbH verkauft. Das Finanzamt versagte die gemäß § 17 GrEStG beantragte Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, eine Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die K GmbH liege nicht vor. Die Stornovereinbarung und der neue Kaufvertrag seien am selben Tag abgeschlossen worden, zwischen der ursprünglichen und der späteren Käuferin bestehe eine enge wirtschaftliche Verflechtung.

Rechtliche Beurteilung: Nach der VwGH-Rechtsprechung ist ein Erwerbsvorgang nicht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer eine ursprüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Erfolgt die Aufhebung des Kaufvertrags lediglich zu dem Zweck der gleichzeitigen Übertragung des Grundstücks auf eine vom Käufer ausgewählte dritte ...

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