Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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2.1.2 Juristische Person
3585
Der Erwerbsteuerpflicht sind neben Unternehmern auch juristische Personen unterworfen, die keine Unternehmereigenschaft besitzen oder nicht für ihr Unternehmen erwerben.
3586
Zur diesfalls anzuwendenden Erwerbsschwellenregelung wird auf Art. 1 Rz 3626 verwiesen.
3587
Bei juristischen Personen, die sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich besitzen, sind getrennte Betrachtungen durchzuführen (siehe Art. 1 Rz 3583, 3584 und 3626 bis 3635).
3588
Die juristische Person tritt grundsätzlich mit einer einzigen UID auf. Lediglich Körperschaften öffentlichen Rechts - vor allem große Gebietskörperschaften - können mehrere UID haben.