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An der Weggabelung: Politische Äußerungen auf Kosten der steuerlichen Gemeinnützigkeit?
Relevanz der „Attac-Entscheidung“ des BFH für Österreich
Gegenwärtig werden mit den Fragen des (menschenwürdigen) Umgangs mit Asylwerbern, des Auftretens als ausländerfeindlich geltender Gruppierungen und der Bekämpfung des Klimawandels brisante Themen intensiv diskutiert, die auch in die Interessensphäre gemeinnütziger Rechtsträger reichen. Manche von ihnen entschließen sich dazu, die öffentliche Meinung mitzuprägen. Angesichts jüngster deutscher Judikatur (BFH , V R 60/17) könnten diese Einrichtungen allerdings Gefahr laufen, ihre steuerliche Begünstigung zu verlieren, wenn sie sich (zu aktiv) in das politische Geschehen einbringen. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Aussagen des BFH zusammen und zeigt mögliche Implikationen für gemeinnützige Rechtsträger in Österreich auf.
1. Beurteilung einer etwaigen steuerlichen Begünstigung
1.1. Sachverhalt und Verfahrensgang
Verfahrensgegenständlich war die Frage, ob der Attac-Trägerverein als gemeinnützig einzustufen und demnach von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freizustellen ist.
Gemäß der Satzung verfolgte der Verein unter anderem die Ziele der Förderung der Bildung, des Umweltschutzes, des Gemeinwesens und der Demokratie. In den Streitjahren 2010 bis 2012 bezog der Verein zu diversen The...