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Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze und ihre Ausstrahlung im Steuer- und Beitragsrecht
Nettobetrachtung und Toleranzgrenze auch in anknüpfenden Gesetzesstellen relevant?
Dieser Beitrag untersucht die Wirkung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze in daran anknüpfenden Rechtsnormen.
1. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG)
Mit Erkenntnis vom , 98/14/0057, hat der VwGH die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze als Nettogrenze interpretiert. Somit stellt die Umsatzgrenze des § 6 Abs 1 Z 27 UStG auf die Bemessungsgrundlage bei unterstellter Steuerpflicht ab. Dies führt bei dem Grunde nach ausschließlich regelbesteuerten Umsätzen dazu, dass sich die aktuell im Gesetz normierte Steuerfreigrenze von 35.000 Euro nach Judikatur und Verwaltungspraxis rechnerisch auf 42.000 Euro erhöht.
2. Die Befreiung von der Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 21 Abs 6 UStG)
Gemäß § 21 Abs 6 UStG ist ein Kleinunternehmer iSd § 6 Abs 1 Z 27 UStG, dessen (steuerbare) Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum 35.000 Euro nicht übersteigen und der für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hat, von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Die Durchführung einer Veranlagung ist nicht erforderlich. Bei der Umsatzgrenze bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen außer Ansatz.
Damit stellt sich die Frage, ob die vom VwGH im Erkenntnis vom , 98/14/0057, statui...