Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SAFE-Finanzierungen aus steuerlicher Sicht
Ertragsteuerliche Implikationen
Die Sicherstellung der Finanzierung stellt eine der größten Herausforderungen für Start-ups dar. In diesem Zusammenhang schlagen seit einiger Zeit auch in der österreichischen Start-up-Szene die aus den USA stammenden „SAFE“-Instrumente (SAFE = Simple Agreement for Future Equity) auf. Bereits in der SWK 34/2022 wurde die bilanzielle Darstellung im UGB-Jahresabschluss beleuchtet; dieser Beitrag widmet sich der ertragsteuerlichen Behandlung des Instruments auf Start-up- und Investorenebene.
1. Überblick
Beim SAFE handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines zwischen Start-up und Investor definierten Investitionsbetrags. Der Investitionsbetrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung vom Investor zur Verfügung gestellt und stellt eine Vorauszahlung für eine künftige Kapitalbeteiligung dar, die bei vertraglich näher definierten „trigger events“ im Ausmaß des Investitionsbetrags gewährt wird.
Der SAFE-Investor bekommt seine Kapitalbeteiligung – im Verhältnis zu anderen Investoren – zu bevorzugten Konditionen auf Basis einer begünstigten Bewertung (zB durch „cap“ [gedeckelte Unternehmensbewertung bei Anteilsgewährung] und/oder „discount“ [Abschlag auf die Unternehmensbewertung bei Anteils...