Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2017, Seite 153

Innergemeinschaftliche Lieferung, Fremdangaben und Vertrauensschutz

Entscheidung: RV/2101017/2015, Revision nicht zugelassen.

Norm: Art 7 Abs 4 UStG 1994.

Tätigt ein Unternehmer vermeintliche (der Abnehmer ist eine Briefkastenfirma) innergemeinschaftliche Lieferungen und verlässt er sich dabei ausschließlich auf Fremdangaben Dritter, kann er sich nicht auf die Vertrauensschutzregelung des Art 7 Abs 4 UStG berufen. Hätte der Beschwerdeführer selbst Schritte eines ordentlichen Kaufmanns gesetzt, wäre für ihn auch erkennbar gewesen, dass an der angegebenen Adresse keine operative Tätigkeit entfaltet werden kann.

Daten werden geladen...