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Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags bei der Gruppenbesteuerung
Entscheidung: RV/7100124/2014, Revision zugelassen.
Norm: § 9 Abs 6 Z 4 KStG 1988.
Im Zuge der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags von Gruppenmitgliedern mit Quellensteuern hat § 9 Abs 6 Z 4 KStG (und nicht § 2 Abs 2b Z 1 EStG) für die vorgelagerte Berechnung der Höhe des Verlustvortrags zur Anwendung zu gelangen.