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SWK 3, 20. Jänner 2017, Seite 134

Lohnsteuer-Update Jänner 2017: Aktuelles auf einen Blick

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2016

Michael Seebacher

Mit , BMF-010222/0082-VI/7/2016, BMF-AV 2016/211, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 (BGBl I 2016/77) und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 (BGBl I 2015/160) sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2016 kompakt zusammengefasst.

1. Steuerfreie Bezüge

1.1. Arbeitslosengeld der nichtselbständigen Notariatskandidaten (Rz 45 LStR)

Das vom Sozialfonds der Österreichischen Notariatskammer analog den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ausbezahlte Arbeitslosengeld der nichtselbständigen Notariatskandidaten ist steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG) und löst eine besondere Hochrechnung (§ 3 Abs 2 EStG) im Rahmen der Veranlagung aus.

1.2. Neue, für 2017 bis 2019 befristete Steuerbefreiung für Aushilfskräfte (Rz 71a LStR)

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind:

  • Es muss sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs 2 ASVG handeln.

  • Die Aushilfskraft steht nicht bereits in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber.

  • Neben der Aushilfstätigkeit muss eine Vollversicherung aufgrund einer selbständigen oder unselbständige...

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