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SWK 3, 20. Jänner 2017, Seite 128

Treibstoffkosten im Sachbezug für Dienstwagen?

Widersprüchliche Praxis

Daniel Varro

Der Sachbezug für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges gemäß § 4 Sachbezugswerte-VO erfasst nach herrschender Meinung auch laufende Aufwendungen (Service, Versicherungen etc), die dem Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen „erspart“ werden. Ob Treibstoffkosten mitumfasst sind, ist umstritten. Vor allem in der Praxis scheint sich eine widersprüchliche Rechtsansicht durchzusetzen, wonach Treibstoffkosten einerseits nicht zum Sachbezug gehören (weil Kostenbeiträge des Arbeitnehmers den Sachbezug nicht kürzen), andererseits aber doch zum Sachbezug gehören, wenn der Arbeitgeber die Treibstoffkosten trägt.

1. Widersprüche zwischen VwGH und Praxis

Die Behandlung der Treibstoffkosten im Rahmen der Sachbezugswerte-VO bei der Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz in der Praxis scheint der Rechtsprechung des VwGH zu widersprechen: Nach einem Erkenntnis aus dem Jahr 1984 werden Treibstoffkosten vom Sachbezugswert nach der (damals regionalen) Sachbezugswerte-VO nicht bzw zumindest nicht gänzlich umfasst. Der Verordnungsgeber (BMF) hat sich dieser Rechtsansicht in § 4 Abs 7 Sachbezugswerte-VO im Jahr 1992 angeschlossen.

Wenn – nach der Rechtsprechung des VwGH – die Übernahme der Trei...

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