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Pendlerpauschale auch bei Werkverkehr
Auswirkungen auf die Praxis
Der VwGH (, 2013/13/0088) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob bei Vorliegen eines Werkverkehrs ein Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann, sofern der Werkverkehr nicht in Anspruch genommen wird. Der VwGH bejahte diese Frage. Doch was bedeutet das für den Arbeitgeber? Unter welchen Umständen ist nun ein Pendlerpauschale trotz Vorliegens eines Werkverkehrs bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen?
1. Der Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer machte in seiner Einkommensteuererklärung ein ganzjähriges großes Pendlerpauschale geltend. Im Zuge der aus anderen Gründen eingebrachten Berufung wurde in der Berufungsvorentscheidung das Pendlerpauschale massiv gekürzt. Begründet wurde dies damit, dass das große Pendlerpauschale nur für einen Monat und für den Rest des Jahres lediglich ein gekürztes großes Pendlerpauschale zustünde. Ein Teil des Arbeitsweges sei mit einem kostenpflichtigen Werkverkehr zumutbar. Der Werkverkehr müsse bei der Berücksichtigung des Pendlerpauschales zum Ansatz kommen.
2. Der weitere Rechtsgang
Der Steuerpflichtige stellte einen Vorlagenantrag, in dem er ausführte, dass er den Werkverkehr nicht benützt, sondern mit seinem Privat-PKW zu seinem Arbeitsplatz fährt....