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ASoK 3, März 2010, Seite 88

Deutschland: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verstoßen nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gegen das Grundgesetz. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Im Einzelnen führt der Erste Senat in seiner Begründung aus, dass die betreffenden Vorschriften des SGB II nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip. Die aufgehobenen Bestimmungen bleiben gleichwohl bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum zu treffen hat, weiter anwendbar. Die Karlsruher Richter ließen in ihrer Entscheidung ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht. Zudem ordneten sie an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen (BVerfG , 1 BvL 1/09 u. a.).

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