Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Tabakmonopol
Der VfGH hat in VfSlg 19.934/2014 festgehalten, dass die Einhebung der Zuschläge gem § 38a TabMG 1996 entsprechend dem System der Tabakmonopolverwaltung als gesetzlich angeordnete vertragliche Verpflichtung zu qualifizieren ist, die zum Zweck der Herbeiführung eines wirtschaftlichen Ausgleichs innerhalb des betroffenen Wirtschaftssektors im wirtschaftlichen Interesse des Tabakhandels vorgesehen ist. Eine solche Geldleistung würde das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung (Art 6 StGG) erst dann verletzen, wenn sie die Ausübung einer Erwerbstätigkeit derart belastet, dass diese praktisch nicht mehr möglich ist. – (§§ 14a, 38a TabMG 1996 idF BGBl I 2014/105), (Ablehnung des Antrags, §§ 14a, 38a TabMG 1996 idF BGBl I 2014/105 aufzuheben)
( G 251/2016)