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ASoK 3, März 2010, Seite 82

Suchtmittel im Arbeitsalltag

Alkohol, Suchtgifte, Medikamentenmissbrauch

Mag. Barbara Knallnig

Berauschende Substanzen verursachen jährlich enorme Kosten durch verminderte Arbeitsleistung, Entgeltfortzahlung im „Krankheitsfall“, Sachschäden udgl. mehr. Sicherheitsrisiken steigen, das Betriebsklima leidet. Wie kann ein Unternehmen der Suchtproblematik in den eigenen Reihen begegnen? Zu denken ist an präventive Beschränkungen bzw. Verbote in Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag (Pkt. 2.1., 2.3.), an ernst zu nehmende, effektive Kontrollen (Pkt. 3.3.), an professionelles Einschreiten der Vorgesetzten im Akutfall, z. B. nach Stufenplan bzw. unter Zuziehung externer Experten und als ultima ratio an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pkt. 4.).

Im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses

Der vorausschauende bzw. bereits „gebrannte“ Arbeitgeber wird frühestmöglich eine Gefährdung der Belegschaft und des wirtschaftlichen Unternehmenswohls erkennen und ausschalten wollen. Vor einschlägigen Fragen in der Anbahnungsphase ist jedoch zu warnen, da bezüglich Alkohol- bzw. Suchtgiftkonsumgewohnheiten eines Stellenwerbers in der Bewerbungsphase wegen unzulässigen Eingriffs in dessen Persönlichkeitsrechte prinzipiell kein Fragerecht des künftigen Arbeitgebers besteht; der Stellenwerber muss ...

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