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VfGH: Kfz-Privatnutzung
Bei einer isolierten Aufhebung des § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO würde […] § 4 Abs 1 Sachbezugswerte-VO […] ein Inhalt zukommen, der dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar ist, zumal die nach Auffassung des BFG unsachlich benachteiligende Rechtslage ins Gegenteil verkehrt würde und bei dieser Sachlage der Sachbezug für einen Arbeitnehmer eines Kfz-Händlers, der ein Vorführkraftfahrzeug (auch) privat nutzt, niedriger wäre als für einen Arbeitnehmer, der ein solches vom Kfz-Händler angeschafftes Fahrzeug (nur) für private Zwecke nutzt, werden doch dem Händler für die Anschaffung von Vorführkraftfahrzeugen vom Hersteller bzw Generalimporteur regelmäßig besondere Konditionen eingeräumt. – (§ 4 Abs 6 Sach-bezugswerte-VO), (Zurückweisung des Antrags, § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO als verfassungswidrig aufzuheben)
( V 46/2016, V 47/2016)