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SWK 17, 10. Juni 2017, Seite 824

Mehrwertsteuer: Nichtgenutzte Flugtickets für Inlandsflüge steuerpflichtig

1.

Art 2 Nr 1 und 10 Abs 2 der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die RL 1999/59/EG des Rates vom und dann durch die RL 2001/115/EG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass das Ausstellen von Flugscheinen durch eine Fluggesellschaft mehrwertsteuerpflichtig ist, wenn die Fluggäste die ausgegebenen Flugscheine nicht benutzt haben und sie für diese keine Erstattung erhalten können.

2.

Art 2 Nr 1 und 10 Abs 2 UAbs 1 und 2 der 6. RL 77/388/EWG in der durch die RL 1999/59/EG und dann durch die RL 2001/115/EG geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass der Anspruch auf die Mehrwertsteuer, die ein Fluggast beim Erwerb eines von ihm nicht benutzten Flugscheins entrichtet hat, mit der Vereinnahmung des Preises für den Flugschein durch die Fluggesellschaft, einen in ihrem Namen und für ihre Rechnung handelnden Dritten oder einen in eigenem Namen, aber für Rechnung der Fluggesellschaft handelnden Dritten entsteht.

3.

Art 2 Nr 1 und 10 Abs 2 der 6. RL 77/388/EWG in der durch die RL 1999/59/EG und dann d...

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