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ESt: Patentrechte
Der Bestimmung des § 38 Abs 2 letzter Halbsatz EStG 1988 (Verwertung von Patentrechten) ist zu entnehmen, dass eine „Verwertung“ einer patentrechtlich geschützten Erfindung im Sinne dieser Bestimmung auch in einem Gebiet erfolgen kann, in dem die Erfindung patentrechtlich nicht geschützt ist. Begünstigt sind die Einkünfte allerdings nur dann, wenn am Ort der Verwertung oder in Österreich der Patentschutz besteht. – (§ 38 Abs 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2017/15/0023)