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Fremdfinanzierung einer agB
Für den Fall der Fremdfinanzierung eineraußergewöhnlichen Belastung (zB Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung von Krankheitskosten) kommt es erst im Zeitpunkt (Jahr) der Darlehensrückzahlung (Kapital samt Zinsen) zu einer Steuermäßigung nach § 34 EStG 1988, soweit die Rückzahlung das Einkommen eben dieses Jahr zwangsläufig belastet. – (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2014/15/0005)