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SWK 7, 1. März 2017, Seite 429

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 in Begutachtung

Kürzlich hat das BMF ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 – MIFIGG 2017) in Begutachtung geschickt.

Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im europäischen Vergleich gesteigert werden. Weitere Ziele sind die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und für Investoren sowie Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Risikokapital.

Das MIFIGG 2017 umfasst folgende Eckpunkte:

  • Befreiung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich von der Körperschaftsteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne;

  • Ausdehnung des Investitionsvolumens;

  • Rückerstattung der Kapitalertragsteuer an Anteilseigner;

  • Senkung der Mindestinvestitionssumme.

Die Begutachtungsfrist endet am .

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