Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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S. 724Judikatur VwGH zu § 22:
Führt ein Unternehmer neben einem der Regelbesteuerung unterliegenden gewerblichen Betrieb einen pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, hat er die Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und in die bereits im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung berücksichtigten aufzuteilen; auch bei Schätzung der Vorsteuern sind ordnungsgemäß gestellte Rechnungen erforderlich
Ein Unternehmer kann stets nur ein Unternehmen haben, auch wenn die Tätigkeiten einkommensteuerrechtlich verschiedene Betriebe bilden oder verschiedenen Einkunftsarten zuzuordnen sind (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 122).
Aus dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgt, dass zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmers keine steuerbaren Umsätze bewirkt werden können. Werden Leistungen zwischen den einzelnen Unternehmensteilen eines Unternehmers ausgetauscht, liegen nicht steuerbare Innenumsätze vor, für die keine zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994 gelegt werden können (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 85/15/0215, VwSlg 6205 F/1987, sowie Mayr/Ungericht, UStG4, § 22 Anm. 6, Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 125, § 22 Tz 41). Daran ändert a...