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ASoK 6, Juni 2021, Seite 230

Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

Edda Stech

Im Nationalrat wurde am ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, beschlossen (IA 1547/A 27. GP; AB 838 BlgNR 27. GP; 288/BNR 27. GP).

1. Inhalt der Novelle

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden vor. Seit der KA-AZG-Novelle BGBl I 2014/76 hat man in Österreich begonnen, die überlangen Wochenarbeitszeiten für Spitalsärzte langsam durch ein befristetes Opt-out bis abzusenken. Eine längere Arbeitszeit kann demnach nur durch Betriebsvereinbarung oder im Einvernehmen mit der Personalvertretung zugelassen werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Arbeitszeitverlängerung ist aber eine im Vorhinein gegebene schriftliche Zustimmung der einzelnen Ärzte.

Es hat sich jedoch inzwischen gezeigt, dass ein Auslaufen des Opt-outs noch nicht möglich ist, da in den nächsten Jahren nicht genügend Ärzte zur Verfügung stehen werden. Dazu kommt derzeit noch der zusätzliche Arbeitsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie.

Die gegenständliche Novelle sieht in § 4 Abs 4b KA-AZG eine Regelung vor, mit der die derzeitige durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 55 Stunden bis verlängert wird. Danach soll für weitere drei Jahre (bis zum ) ein Opt-out bis zu ...

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