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Vermittlung von Versicherungen – steuerfreie Tätigkeit als Versicherungsvertreter
Entscheidung: Ra 2021/13/0068 (Abweisung der Amtsrevision).
Norm: § 6 Abs 1 Z 13 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Unternehmensgegenstand einer GmbH war die Vermittlung von Interessenten für Versicherungen. Dazu schaltete sie Zeitungsanzeigen, in denen Versicherungsprodukte beworben und bei Abschluss den Kunden ein technisches Gerät (zB Handy) versprochen wurde. Interessenten meldeten sich auf der Website der GmbH mit ihren persönlichen Daten an, die von der GmbH nach Durchführung eines „Bonitätschecks“ an die jeweilige Versicherung weitergeleitet wurden. Die Daten von Kunden mit schlechter Bonität wurden nur unter gewissen Auflagen weitergeleitet (zB Verpflichtung zur Vorauszahlung der Versicherungsprämien).
Das Finanzamt beurteilte diese Tätigkeit abweichend von den Abgabenerklärungen nicht als die eines Versicherungsvertreters gemäß § 6 Abs 1 Z 13 UStG.
Das BFG gab der Beschwerde statt und führte aus, die Tätigkeit sei über das reine Weiterleiten von Interessentendaten hinausgegangen und habe wesentlich zum Abschluss der beworbenen Versicherungen beigetragen.
Rechtliche Beurteilung: Die GmbH stand sowohl mit den Versicherern (aufgrund gesonderter Vereinbarungen) als auch mit den (potenziellen) Versicher...