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SWK 16, 1. Juni 2022, Seite 716

Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit bis Ende 2022

Quelle: Update Mai 2022 der WKO, abrufbar unter https://www.wko.at/service/corona- kurzarbeit.html (Zugriff am ).

Das bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell soll bis Ende des Jahres verlängert werden. Die neue ab geltende Kurzarbeitsrichtlinie wurde vom AMS-Verwaltungsrat beschlossen (die zur Rechtswirksamkeit erforderliche Zustimmung der zuständigen Ministerien steht noch aus). Im Wesentlichen wird das aktuelle Modell der Kurzarbeit bis Jahresende verlängert, allerdings wird der Zugang zur Kurzarbeit in mehreren Punkten restriktiver gestaltet, um die Inanspruchnahme der Kurzarbeitsbeihilfe einzudämmen.

Jedes Unternehmen, das beabsichtigt, ab in Kurzarbeit zu gehen, muss dies mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS über das eAMS-Konto anzeigen und ein Beratungsverfahren durchlaufen. Im Beratungsverfahren wird geprüft, ob die Kurzarbeit nicht durch andere geeignete Maßnahmen (Abbau von Alturlauben, Zeitguthaben etc) abgewendet werden kann.

Die ab geltende Sozialpartnervereinbarung (Version 11) wird demnächst zur Verfügung stehen. Die Sozialpartnervereinbarung wird erst nach Abschluss des Beratungsverfahrens vom Unternehm...

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