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SWK 16, 1. Juni 2022, Seite 694

Praktische Fragen zur Entgeltlichkeit bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Nachlassteilung

Auswirkungen des VwGH-Erkenntnisses vom 16. 11. 2021, Ro 2020/15/0015

Christoph Schlager

Mit Erkenntnis vom , Ro 2020/15/0015, hat der VwGH grundsätzliche Aussagen zur Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Grundstücksübertragungen in der Einkommensteuer basierend auf einem Fall der vorweggenommenen Erbfolge getroffen. Seither wird das Erkenntnis im Schrifttum diskutiert; die Verwaltungspraxis wird sich natürlich daran auszurichten haben. Bereits vor der Einarbeitung in die EStR haben sich einige spannende Praxisfragen gestellt, die dieser Beitrag beleuchten soll.

1. Ausgangsfall – kurz zusammengefasst

Dem VwGH-Erkenntnis lag ein Fall zugrunde, in dem die beiden Elternteile ein Wohnhaus mit einem Verkehrswert von rund 800.000 Euro im Jahr 2016 mit „Schenkungsvertrag“ an eine Tochter übertrugen. Diese musste sich dafür verpflichten, jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 200.000 Euro an ihre drei Geschwister zu leisten. Finanzamt und BFG beurteilten dies, gestützt auf einen aus § 20 Abs 1 Z 4 EStG abgeleiteten Überwiegensgrundsatz, als entgeltlichen Vorgang.

Der VwGH stellte klar, dass die Beurteilung einer gemischten Schenkung als entgeltlich oder unentgeltlich nicht anhand des § 20 Abs 1 Z 4 EStG zu erfolgen habe, sondern ausschließlich aufgrund der bereits in der Vergangenheit von der Rechtsprechu...

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