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SWK 16, 1. Juni 2022, Seite 683

Der Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022

Die geplanten Neuerungen im Überblick

(SWK) – Das BMF hat Mitte Mai einen Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022 (AbgÄG 2022) zur Begutachtung bis versandt. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Eckpunkte des umfangreichen Gesetzespakets zusammen. Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Juli vorgesehen; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Einkommensteuer

Steuerbefreiungen

  • Mitarbeitergewinnbeteiligung: Es wird klargestellt, dass einzelne Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht mehr als 3.000 Euro an steuerfreier Mitarbeitergewinnbeteiligung erhalten können (insb bei mehreren Arbeitgebern). Bei Überschreitung des Maximalbetrags soll es zur Nachversteuerung des übersteigenden Betrags kommen.

  • Privatstiftungen: Die Befreiung soll für nach § 718 Abs 9 ASVG errichtete Privatstiftungen um zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderungen und präventive Maßnahmen, die Arbeitgeber im Rahmen des § 3 Abs 1 Z 13a EStG steuerfrei erbringen können, erweitert werden.

  • Zuschüsse/sonstige Leistungen (zB für Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen) der kollektivvertraglich errichteten Sozialfonds für das Bewachungsgewerbe und für das Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe sowie von vergleichbaren Einrichtungen, die nach dem ausbezahlt wer...

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