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SWK 26, 10. September 2022, Seite 1050

Nicht missbräuchliche Vermietung an Familienmitglieder

Entscheidung: Ra 2019/13/0090 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit); Vorerkenntnis 2008/13/0223.

Norm: § 22 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige errichtete auf der ihr von ihrem Ehemann geschenkten Liegenschaft ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, wobei die Geldmittel für die Errichtung ebenfalls durch den Ehemann zur Verfügung gestellt wurden (Schenkung, Darlehen). Eine Wohneinheit wurde als Ehewohnung genutzt, die zwei anderen wurden vom Ehemann gemietet und den erwachsenen Kindern gegen Ersatz der Betriebskosten unentgeltlich als Prekarium überlassen. Das Finanzamt erkannte diese Gestaltung nicht an und versagte den Vorsteuerabzug.

Das BFG wies die Beschwerde (teilweise) ab und führte aus, die Rechtskonstruktion der Vermietung im Familienbereich sei als missbräuchlich iSd § 22 BAO anzusehen.

Rechtliche Beurteilung: Nach der EuGH-Rechtsprechung setzt die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zum einen voraus, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen...

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