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ASoK 6, Juni 2021, Seite 219

Die kollektivvertragliche Einmalzahlung

Arbeits-, steuer- und beitragsrechtliche Aspekte

Christoph Wiesinger

Gelegentlich sehen Kollektivverträge zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnsätze (oder auch an deren Stelle) eine Einmalzahlung vor. Da die Einmalzahlung aber keine Auswirkung auf die Basis des Lohnsatzes für die folgende Kollektivvertragsrunde hat, wird sie tendenziell von der Arbeitnehmerseite nicht geschätzt, weshalb sie in der Praxis zwar vorkommt, aber nicht weitverbreitet ist.

1. Arbeitsrechtliche Fragen

1.1. Regelung im Kollektivvertrag

Die Festlegung des Mindestentgelts erfolgt im österreichischen Recht durch Kollektivvertrag oder eine seiner Substitutionsformen, nicht aber durch Gesetz (sieht man vom Dienstrecht der öffentlichen Bediensteten ab). Daher gibt es keine gesetzliche Regelung für eine Einmalzahlung und die Kollektivvertragsparteien sind bei der Festlegung entsprechender Regelungen auch an keine Grenzen gebunden, außer dem Verbot einer unsachlichen Ungleichbehandlung.

Die zwei nachfolgenden Beispiele sollen zeigen, dass sowohl hinsichtlich der Höhe als auch in Bezug auf die Modalitäten in der Praxis doch erhebliche Unterschiede bestehen.

Beispiel 1

Kollektivvertrag für Arbeiter in zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigen Unternehmen vom (im Folgenden: Arbe...

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