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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 888

Vorsteuerabzug: Mitsubishi EVO

Ein Vorsteuerabzug für den für Rallyes verwendeten PKW (Mitsubishi EVO) steht nicht zu. – (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994), (Abweisung)

( 2012/15/0216)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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