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ASoK 6, Juni 2021, Seite 218

Befristetes Dienstverhältnis: Verpflichtender Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung?

Die Klägerin stand in einem vom bis zum befristeten Dienstverhältnis. Am wurde sie für die restliche Dienstzeit dienstfrei gestellt. Die vom Beklagten angebotene Vereinbarung über den Verbrauch ihres Resturlaubs wurde von ihr abgelehnt. Mit ihrer Klage begehrte sie Urlaubsersatzleistung für 14 Tage.

Das Erst- und das Berufungsgericht gaben dem Klagebegehren statt. Der OGH wies die außerordentliche Revision des Beklagten zurück.

Der Revisionswerber wurde zunächst auf die Rechtsprechung verwiesen, dass nach Aufhebung des § 9 UrlG durch das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000, BGBl I 2000/44, grundsätzlich keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr besteht, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitnehmer steht im Allgemeinen nur mehr unter der Sanktion der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Eine Obliegenheit zum Urlaubskonsum besteht nur in dem Fall, dass der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung eine Verletzung der Treuepflicht oder rechtsmissbräuchlich wäre. Diese Rechtsprechung gilt auch bei Dienstfreistellungen im Rahmen befristeter Dienstverhältnisse.

Der OGH erachtete schließlich die Beurteilung des Berufun...

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