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Teilwert- und Firmenwertabschreibungen in einer Unternehmensgruppe
Keine Maßgeblichkeit bei Teilwert- und Firmenwertabschreibungen
Unternehmens- und Steuerbilanz gehen bei Gruppenbeteiligungen unterschiedliche Wege: Abschreibungen auf einen niedrigeren Teilwert/Tageswert mindern den Ansatz nach §§ 189 ff UGB, sind jedoch ertragsteuerrechtlich nicht abzugsfähig. Firmenwertabschreibungen nach § 9 Abs 7 KStG sind dagegen ertragsteuerwirksam, mindern jedoch nicht den Tageswert/Teilwert einer Gruppenbeteiligung. Eine strikte Trennung von Unternehmens- und Steuerbilanz wahrt die Konsistenz (Folgerichtigkeit) beider Systeme.
1. Die Abweichungen zwischen Unternehmens- und Steuerrecht
Unternehmens- und Steuerbilanz gehen bei Unternehmensgruppen unterschiedliche Wege:
§ 9 Abs 7 KStG lässt auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern
Teilwertabschreibungen und
Veräußerungsverluste
nicht zum Abzug zu.
Für vor dem angeschaffte Beteiligungen wird dagegen
eine spezielle Firmenwertabschreibung auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern vorgesehen.
Das Abzugsverbot soll eine Doppelverwertung von Verlusten verhindern: Verluste von Gruppenmitgliedern schlagen auf das ertragsteuerbare Gruppenergebnis durch. Eine doppelte Verlustverwertung (über die Konsolidierung von Gewinnen/Verlusten in einer Gruppe und eine Teilwertabschreibung/einen Veräußerungsverlust) widerspricht einer konsisten...