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Verkauf von „Altbetriebsgrundstücken“ nach Entnahme
Ungleiche Behandlung gegenüber privaten Grundstücken?
Bei Veräußerung von betrieblichen Grundstücken und einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG ist wie bei privaten Grundstücken vorzugehen. Damit werden private und betriebliche Grundstücke gleichbehandelt. Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG ermitteln, tritt hinsichtlich der Methode der Veräußerungsgewinnermittlung keine Änderung zur bisherigen Rechtslage ein. Eine pauschale Einkünfteermittlung nach § 30 Abs 4 EStG ist ausgeschlossen. Probleme ergeben sich aber dann, wenn eine Liegenschaft vor dem aus dem Betriebsvermögen aufgrund einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG steuerpflichtig entnommen wurde und in späterer Folge als Privatgrundstück veräußert wird.
1. Altgrundstücke im privaten Bereich
Bei entgeltlichen Übertragungen von privaten Grundstücksverkäufen ist immer zu untersuchen, ob es sich bei der Liegenschaft um sogenannte „Altgrundstücke“ handelt. Maßgebender Stichtag ist dabei stets der . Waren Grundstücke zu diesem Zeitpunkt nach der alten Bestimmung der Spekulationseinkünfte nicht mehr steuerhängig (weil die Frist von zehn oder fünfzehn Jahren ab der Anschaffung bereits abgelaufen war), dann liegen Altgrundstücke vor. Es sind also dies Grundstücke, die vor dem angeschafft worden sind. Bei Mietgeb...