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ASoK 6, Juni 2021, Seite 215

Die Frage der Kommunalsteuer im Homeoffice

Erhebungsberechtigte Gemeinde und Bemessungsgrundlage

Stefan Schuster

Die sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen im Zuge des Homeoffice-Pakets sind sehr überschaubar und bieten wenig Überraschendes. Im Zuge des Homeoffice kann sich jedoch bei den Lohnnebenkosten die Frage stellen, welche Gemeinde für die Kommunalsteuer erhebungsberechtigt ist. Bleibt sie dort, wo sie bisher war, erfolgt eine Aufteilung oder gar eine Ausscheidung eines Teils? Der vorliegende Beitrag versucht, diese Frage zu klären.

1. Die zu lösende Frage

Im Homeoffice verlagert sich der Tätigkeitsort des Dienstnehmers temporär, oftmals auch nur tageweise und immer wieder wechselnd, auch während eines Monats, von der Dienststätte des Dienstgebers in die Wohnung des Arbeitnehmers.

Homeoffice-Tätigkeitsort und Dienststätte des Dienstgebers müssen nicht zusammenfallen. Damit ergibt sich die Frage, ob es zu einer Änderung der bisherigen Kommunalsteuerabgabe der Höhe oder dem Grunde nach kommt. Selbst wenn die Wohnung des Dienstnehmers im selben Gemeindegebiet wie die Arbeitsstätte des Dienstgebers liegt, kann sich die Frage der Erhebungsberechtigung im bisherigen Umfang stellen. Egal, welche Konstellation des Homeoffice vorliegt, wird die Frage der erhebungsberechtigten Gemeinde einerseits...

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