Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2018, Seite 1596

Gebühren: Vergleich

Eine Vereinbarung, in der die Vertragsparteien Rechte und Pflichten, über deren Art und Ausmaß kein Streit herrscht, anders regeln, als es im Gesetz vorgesehen ist, stellt keinen gebührenpflichtigen Vergleich dar. – (§ 33 TP 20 Abs 1 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2016/16/0110)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
Daten werden geladen...