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SWK 36, 20. Dezember 2018, Seite 1589

BFG fordert „exakte“ Benennung

Nichtnennen der Umstände des Kennenlernens bzw der Kontaktaufnahme unbeachtlich

Domenic Dirnbacher

Erst kürzlich hat das BFG wieder über die genaueren Umstände der Empfängerbenennung entschieden, bei der es darum geht, der Abgabenbehörde zu ermöglichen, die konkreten Beträge beim Empfänger zu versteuern. In zwei Rechtssätzen hat das Gericht zur Empfängerbenennung sowie zu Betriebsausgaben bei Scheingeschäften bzw Verlustabzügen Stellung genommen. Das BFG will eine exakte Empfängerbenennung dahingehend, dass die Beträge beim Empfänger entsprechend versteuert werden können. Wie sich die Vertragspartner kennengelernt haben, ist jedoch unbeachtlich.

1. Ausgangsfall

Verfahrensgegenständlich war eine im Bereich der Baubranche gewerbetreibende Körperschaft. 2008 bediente sich die beschwerdeführende Körperschaft mehrerer Sub-Unternehmer. Diese Aufwendungen geltend zu machen war jedoch keine gute Idee: Laut Prüfbericht der Außenprüfung lagen einige (absolute) Scheingeschäfte vor – mehrere Leistungen wurden vorgeblich eingekauft bzw waren drei Dienstnehmer für S. 1590 die Beschwerdeführerin erst gar nicht tätig. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ergab, dass diese weder für noch im Auftrag der Beschwerdeführerin tätig wurden. Die A KG sowie die B und C GmbH wurden beauftragt – manche waren Sche...

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