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SWK 36, 20. Dezember 2018, Seite 1572

Investmentfonds: Zwingende Aktivierung von ausschüttungsgleichen Erträgen

Steuerliche Auswirkungen der Änderungen der AFRAC-Stellungnahme 14

Ernst Marschner

Mit Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 14 zu Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen vom wurde die Frage 7 (jetzt 7a) zur Bilanzierung von Investmentfondsanteilen im Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen verändert und die neue Frage 7b zur Bilanzierung der Erfolge (dh der ausschüttungsgleichen Erträge) aus Anteilen an Investmentfonds neu eingefügt. Mit dieser Änderung der AFRAC-Stellungnahme wurde das bisherige Wahlrecht zur unternehmensrechtlichen Aktivierung von ausschüttungsgleichen Erträgen zu einer verpflichtenden Aktivierung umgestellt. Diese Regelungen sowie deren steuerliche Auswirkungen sollen nachfolgend dargestellt werden. Zur steuerlichen Vereinnahmung der ausschüttungsgleichen Erträge ist § 186 InvFG 2011 zu beachten, wodurch der Grundsatz der Maßgeblichkeit weitgehend durchbrochen wird.

1. Bewertung von Fondsanteilen

Anteilscheine an Investmentfonds sind gemäß Rz 29 eigenständige finanzielle Vermögensgegenstände und als solche Gegenstand der Bilanzierung. Ein Anteilschein kann nur insgesamt dem Finanzanlage- oder dem Finanzumlaufvermögen zugeordnet werden und nur insgesamt zu seinen Anschaffungskosten oder, wenn niedriger, zu seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Dies bed...

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