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SWK 19, 5. Juli 2019, Seite 864

USt: Befreiung einer Dienstleistung im Zahlungsverkehr

Jemand, der Übertragungen oder die Verbuchung in den betreffenden Bankkonten nicht selbst vornimmt, sondern nur Kreditinstitute anweist, diese Übertragungen vorzunehmen, erbringt nur eine Vorstufe zu dem Umsatz im Überweisungs- oder Zahlungsverkehr.

Daraus, dass eine Dienstleistung für die Bewirkung eines befreiten Umsatzes unerlässlich ist, kann nicht ihre Befreiung hergeleitet werden. – (§ 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

( Ro 2018/13/0017)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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